Glossar zum Jahreswechsel 18/19: BEA, rvBEA, GML57 & ERiC

Markt & Trends / 05.11.2018

Zum Jahreswechsel 2018/2019 werden einige Verfahren in der Kommunikation mit den Behörden umgestellt. Dies betrifft auch die elektronische Übermittlung bspw. aus dem SAP HCM System an die Behörden. Auf die Änderungen haben wir unsere AMS-Kunden bereits in einem Infoschreiben hingewiesen. Nachfolgend weitere Erklärungen und Ausführungen.

 

BEA: Übermittlung von Bescheinigungen an die Bundesagentur für Arbeit

Das Akronym „BEA“ steht für Bescheinigungen elektronisch annehmen. Das Verfahren ermöglicht es, Daten bzw. Bescheinigungen elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit zu übermitteln. Hinsichtlich dessen entfällt die Bescheinigung der Entgelte mittels Vordruck. Die Entgelte können direkt aus SAP gemeldet werden.
Die nachstehenden Bescheinigungen können derzeitig von der Bundesagentur für Arbeit (BA) elektronisch angenommen werden:

  • Arbeitsbescheinigungen
  • Arbeitsbescheinigungen für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts
  • Nebeneinkommensbescheinigungen

Weitere Informationen können Sie folgenden SAP-Hinweis entnehmen: SAP-Hinweis

 

rvBEA: Rentenversicherungsträger Bescheinigungen elektronisch anfordern

„rvBEA“ definiert einen neuen Kommunikationsstandard zwischen Arbeitgeber und den Rentenversicherungsträgern über die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung (DSRV).
Das Teilverfahren GML57 ist das erste gültige Verfahren.

Durch das Verfahren wird es der Rentenversicherung ermöglicht beim Arbeitgeber folgende Daten elektronisch anzufordern und übermittelt zu bekommen:

  • Gesonderte Meldungen mit Meldegrund 57 (GML57)
  • Erstmalige Einkommen
  • Einkommensänderungen

Das Austauschverfahren basiert auf einem XML-Schema.

Elektronische Anforderung von Gesonderten Meldungen – GML57

Die Teilnahme für Sie als Arbeitgeber ist freiwillig. Lediglich die Einbindung der entsprechenden Module in die Lohnsoftware ist ab dem 01.01.2019 verpflichtend. Sofern Sie als Arbeitgeber am Verfahren teilnehmen, verpflichten Sie sich, einmal wöchentlich Daten vom Komm-Server der Rentenversicherung abzuholen. Vorab ist eine Registrierung des Arbeitgebers für das Verfahren GML57 notwendig. Wenn der Rentenversicherungsträger eine gesonderte Meldung für einen Personalfall anfordert, wird der registrierte Arbeitgeber über das elektronische Meldeverfahren informiert.

Im Eingangsverfahren wird in den Stammdaten der betroffenen Person ein Satz des Infotyps 0700 bzw. der Subtyp „Anforderung der Gesonderten Meldung“ (DXAR) angelegt. Falls beim Einlesen der Anforderung der Gesonderten Meldung ein Fehler auftritt, wird der Subtyp DXAR mit der Angabe eines Hinderungsgrunds angelegt. Die abgelehnten Daten sind seitens des Arbeitgebers zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Falls keine Korrektur möglich sein sollte, muss der Hinderungsgrund dem RV-Träger gemeldet werden.

Mit dem nächsten Lauf des Reports „DEÜV-Meldungen erstellen“ (RPCD3VD0) wird der Satz des Subtyps DXAR eingelesen und daraufhin eine Gesonderte Meldung DEÜV-Meldung mit dem Abgabegrund 57 erstellt.

Wenn die Daten erfolgreich verarbeitet wurden, sendet der RV-Träger einen Ausdruck der Bescheinigung an den betroffenen Mitarbeiter.

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Weitere Informationen können Sie zudem dem SAP-Hinweis entnehmen: SAP-Hinweis

 

ERiC: ELSTER Rich Client – Umstellung der gesamten Kommunikation mit den Finanzbehörden

Die offene Schnittstelle zu den Finanzbehörden für die Lohnsteueranmeldung wird zum 01.01.2019 gekündigt. Es besteht eine Übergangsfrist für SAP-Systeme bis zum 30.06.2019. Hierbei wird die Schnittstelle von der Finanzverwaltung auf dem jetzigen Stand „eingefroren“, wodurch sowohl der Finanzverwaltung als auch SAP-Kunden mehr Zeit für die Umstellung bleibt.
Die SAP plant die Umstellung der Übertragung für die komplette Kommunikation mit den Finanzbehörden (LStA, LStB und ELStAM).

Die bisher von der Finanzverwaltung veröffentlichten ERiC-Programmteile werden nach aktuellem Stand nicht von allen Betriebssystemen unterstützt.
Sie sollten somit frühzeitig prüfen, ob Ihr auf der Middleware eingesetztes Betriebssystem unterstützt wird. Unter dem folgenden Hinweis finden Sie eine Liste mit allen unterstützten Betriebssystemen: SAP-Hinweis

Autor: Sean Schröpfer