Wird die Arbeitszeiterfassung zur Pflicht? Wir haben die Lösung: „scdsoft Clock in/out“
Kommt das Ende der Vertrauensarbeitszeit? Was aktuell noch nicht Usus ist, könnte bald kommen – mit weitreichenden Folgen für Arbeitgeber.
In einem aktuellen Verfahren, welches vom obersten spanischen Gericht dem EuGH vorgelegt wurde, argumentieren spanische Gewerkschaften, dass Unternehmen ein Mittel zur effektiven Kontrolle der geleisteten Arbeitszeit bereitstellen müssen. Diese Pflicht ginge aus der EU-Richtlinie 2003/88/EG hervor, welche die Arbeitszeitgestaltung regelt, als auch aus der Charta der Grundrechte der EU. Ebenso wie in Deutschland gibt es eine solche Pflicht in Spanien bisher nicht. Lediglich die Überstunden müssen bisher erfasst werden (§ 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Ob diese Regelung mit der Charta der Grundrechte der EU sowie mit der erwähnten EU-Richtlinie vereinbar ist, soll nun der EuGH klären.
Wie sieht der Generalanwalt die Sachlage?
Der Generalanwalt am EuGH, nach welchem sich die EU-Richter oftmals orientieren, hat nun in seinem Schlussantrag vorgeschlagen, dass Unternehmen zur Kontrolle der EU-rechtlichen Arbeitszeitregelungen dazu verpflichtet werden sollen, die tägliche Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Dies sei erforderlich, um überprüfen zu können, dass Arbeitnehmer ihre EU-verbrieften Rechte auf Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten auch tatsächlich wahrnehmen können. Ohne ein solches System fehle es an Möglichkeiten für die zuständige Behörde, Verstöße festzustellen. Auch erschwere es Arbeitnehmern den Nachweis eventueller Verstöße vor Gericht.
Wie der EuGH dies nun endgültig entscheiden wird, bleibt abzuwarten. Das Konstrukt der Vertrauensarbeitszeit würde dadurch jedenfalls selbstverständlich massiv angegriffen werden.
Welche Lösungen gäbe es?
Ohne die Thematik in die ein oder andere Richtung bewerten zu wollen: Wir haben mit unserer ESS-Anwendung „Clock in/out“ die technische Möglichkeit geschaffen, Arbeitszeiten per Klick zu erfassen. Mit einem einzigen Klick können „Kommen“ und „Gehen“-Buchung im SAP HCM System dokumentiert und für die Zeitauswertung genutzt werden.
Dabei ersetzt unser Service ein Zeiterfassungsterminal Eins-zu-eins. Neben der Web Dynpro Oberfläche, entwickeln wir aktuell die SAP Fiori Oberflächen zur Nutzung auf einem mobilen Endgerät. Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an!
Quellen:
Schlussanträge des Generalanwalts G. Pitruzzella vom 31. Januar 2019
Haufe.de
n-tv.de